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Honorar
Honorar
In einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch können wir Ihr Anliegen sowie die therapeutischen Möglichkeiten miteinander besprechen. Dieses Erstgespräch dauert in der Regel 10 Minuten und ist für Sie völlig gratis. Erst dann entscheiden wir, ob wir zueinander passen!
Ein Einzelgespräch für Menschen mit Familie und Auszubildende dauert 60 Minuten und kostet zwischen 80 € – 100 € pro Stunde (sowohl Livetermine, Telefonate oder Videosprechstunden).
Ein Einzelgespräch für alle anderen dauert 60 Minuten und kostet zwischen 90 € – 120 € pro Stunde (sowohl Livetermine, Telefonate oder Videosprechstunden).
Ein Paargespräch dauert 75 Minuten und kostet zwischen 140 € – 170 € pro Stunde (sowohl Livetermine, Telefonate oder Videosprechstunden).
Primäre Berechnungsgrundlage ist immer die Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH).
Gerne können wir während des Gesprächs im Austausch bleiben, falls Ihnen die Zeit zu knapp erscheint. Nicht immer ist es mir möglich die Stunde zu verlängern, aber sprechen Sie mich gerne darauf an.
Bei Einzelgesprächen erhöhen sich die Kosten in der Regel um 22,00€ – 30€ für jede 15 Minuten, die wir verlängern.
Bei Paargesprächen erhöhen sich die Kosten in der Regel um 28€ – 34€ für jede 15 Minuten, die wir verlängern.
Mailwechsel berechne ich entsprechend des Zeitaufwandes. Der Stundensatz bleibt gleich.
Die genauen Sätze besprechen wir beim Erstgespräch und werden in Ihrer Honorarvereinbarung festgehalten.
Terminabsagen
Das Leben ist manchmal unberechenbar und so kann immer etwas dazwischen kommen. Dafür habe ich großes Verständnis.
Da ich allen meinen Klienten/Klientinnen ein geeignetes Zeitfenster bieten möchte, bitte ich Sie, mir spätestens 48 Stunden vor dem Termin abzusagen. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.
Für spätere Absagen berechne ich Ihnen ein einstündiges Honorar, da es so kurzfristig selten möglich ist einen Termin neu zu vergeben.
Erstattung
Ich führe als Heilpraktikerin für den Bereich Psychotherapie eine Selbstzahlerpraxis. Trotzdem können Sie eine Erstattung bei der Krankenkasse beantragen.
Private Krankenversicherungen übernehmen mitunter voll oder anteilig die Behandlungskosten für eine Psychotherapie. Dies richtet sich nach den individuellen Vertragsvereinbarungen.
Auch wenn Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker haben oder einen Versicherungsvertrag, der Heilpraktikerleistungen miteinschließt, besteht die Möglichkeit einer Kostenerstattung.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Leistungen von Heilpraktikern für den Bereich Psychotherapie. Wenn Ihnen jedoch kein/e Psychologischer Psychotherapeut/Psychologische Psychotherapeutin im Umkreis von 1 Stunde Fahrzeit in den nächsten 6 Monaten einen Termin anbieten kann und Ihnen das schriftlich bestätigt, dann können Sie damit an Ihre Krankenkasse herantreten und nicht selten eine Zahlung oder Zuzahlung und unter Umständen eine Kostengutschrift erhalten.
Vorteile für Selbstzahler
Keine Wartezeiten
Krankenkassen halten eine Wartezeit von 6 Monaten auf einen Therapieplatz für zumutbar. Das entspricht jedoch nicht meiner Beobachtung. Meistens tun sich meine Klienten/Klientinnen im Vorfeld lange schwer den Schritt zur Therapie zu gehen und stellen dann erschrocken fest, dass zugelassene Psychologische Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen erst nach 5-8 Monaten Zeit für Sie haben. Mitunter nur 25 -50 minütige Termine, meist nur einmal im Monat. Das sind bei Weitem keine idealen Voraussetzungen für eine rasche Genesung. Bei mir müssen Sie nicht Wochen und Monate, sondern höchstens Tage auf Ihren Termin warten. Sie können auch als Übergangslösung zu mir kommen, bis Ihr Therapieplatz frei wird.
Freie Therapiewahl
Krankenkassen zahlen nur eine sehr geringe Anzahl an Therapiemethoden (zwischen 3-5). Bei einigen konnte die positive Wirkung wissenschaftlich nur unzureichend belegt werden. Die methodische Lösungsorientierung hebt sich davon aus der zahlreicher Therapieformen ab, da sie, in wissenschaftlich anerkannten validen Studien nachgewiesen, in nur wenigen Sitzungen zu deutlichen Verbesserungen führt.
Flexible Terminierung
Da niedergelassene Psychologische Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen Patienten/Patientinnen aus ihrem Einzugsgebiet nicht abweisen dürfen, es jedoch immer noch zu wenige Therapieplätze in Deutschland gibt, dauert es nicht nur oftmals lange bis Sie einen erhalten, sondern finden die Folgetermine mit großen Abständen statt. Fällt ein Termin aus, müssen Sie nicht selten doppelt so lange auf einen neuen warten. Außerdem gibt es vielfach eine Mindest- sowie Maximalanzahl von Sitzungen.
Das ist bei meiner Praxis nicht der Fall. Sie können so engmaschige Termine bei mir vereinbaren wie Sie möchten. Außerdem stelle ich Ihnen ganze 60 Minuten pro Termin zur Verfügung, mit der Option auf Verlängerung.
Diskretion
Ihre Daten werden bei mir sicher verwahrt und ohne Ihren ausdrücklichen Wunsch nicht an Dritte weitergegeben. Ich gebe weder Ihrem Arbeitgeber, Familienmitgliedern, Ärzten/Ärztinnen, noch der Krankenkasse Auskünfte über Sie. Psychologische Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen sind jedoch verpflichtet die Diagnose bei der Krankenkasse zu hinterlegen, soweit mit Kassenzulassung abgerechnet wird.
Kein Nachteil für Verbeamtung
Da bei Selbstzahlern keine Diagnosehinterlegung bei der Krankenkasse erfolgt, müssen Sie keine Nachteile bei einer möglichen Verbeamtung hinnehmen.
Keine Risikozuschläge
Da keine Diagnosehinterlegung bei der Krankenkasse erfolgt, müssen Sie beim Abschluss einer Versicherung nicht mit Risikozuschlägen rechnen.
Steuerlich absetzbar
Die Kosten für selbst bezahlte Therapiesitzungen können als “außergewöhnliche Belastung” steuerlich abgesetzt werden.
Nehmen Sie jetzt Kontakt mit mir auf.