Über mich

Christina Benner

Heilpraktikerin für den Bereich Psychotherapie

Jahrgang 1981 / verheiratet

Seit über 16 Jahren begleite ich Menschen in Krisen und helfe Ihnen, wieder Boden unter den Füßen zu spüren. Dabei sind die Problemsituationen so vielseitig wie das Leben selbst. 
Wichtig ist mir dabei, dass ich wertschätzend den Menschen als Ganzes erfasse. Denn viele wurden mit ihren Bedürfnissen nur zu lange nicht gesehen und das hat Wunden hinterlassen.
Mein Anliegen ist es, den Selbstwert meiner Klienten/Klientinnen zu stärken, zu stützen ohne abhängig zu machen und Perspektiven aufzuzeigen.
Ich bin zutiefst überzeugt, dass Sie bereits alles in sich tragen, was Sie für ein besseres, harmonischeres Leben benötigen. 

Aus- und Weiterbildung

  • Abitur am Wirtschaftsgymnasium, Lörrach
  • Diplomierte Sozialpädagogin an der KFH Freiburg, Schwerpunkt Beratung
  • Master of Advanced Studies an der HSA Luzern, Kompetenz- und Lösungsorientierte Kurzzeittherapie
  • Zertifikat Provokative Therapie, PROSA München
  • Ausbildung HPP, Isolde Richter Fernstudium (https://www.isolde-richter.de/)
  • Heilpraktikerin für den Bereich Psychotherapie (HeilprG)
  • Zertifikat EMDR, PROSA München
  • Ausbildung Sexocorporel ZISS Süd Deutschland begonnen

Thema Qualifikation

Möglicherweise begegnet Ihnen dieser Begriff zum ersten Mal. Was hat man sich denn unter einem Heilpraktiker/in für den Bereich (Sektion/Sektor) Psychotherapie (kurz HPP) zu verstehen? Der HPP umfasst einen kleineren Umfang als ein “gewöhnlicher” Heilpraktiker/in (HP) (in der Schweiz: Naturheilpraktiker/in). Als Heilpraktiker/in erlernt man in der Ausbildung einige wichtige Kenntnisse und Tätigkeiten eines Arztes  und beschäftigt sich da bei auch mit der Psyche des Menschen. Ein/e HPP befasst sich ausschließlich mit der menschlichen Psyche. 

In Deutschland ist es laut Heilpraktikergesetz (HeilprG) möglich, ohne Psychologiestudium und klinischer Fachausbildung zu therapieren. Voraussetzung ist das Überschreiten des 25. Lebensjahres, ein Schulabschluss, ein einwandfreies amtliches Führungszeugnis, die ärztliche Bestätigung der eigenen Gesundheit und das Ablegen einer schriftlichen und mündlichen Überprüfung beim Gesundheitsamt. Das klingt nach nicht viel. Wenn man jedoch bedenkt, dass die Durchfallquote im Schnitt bei 70% liegt, wird schnell deutlich, dass der vorausgesetzte Anspruch an die Prüflinge sehr hoch ist. Mittlerweile besuchen die meisten Prüflinge im Vorfeld eine Ausbildung als Prüfungsvorbereitung, die einen qualitativen Standard ermöglicht.

Therapie, Beratung, Coaching, Hypnotherapie, Paartherapie, … sind nicht gesetzlich geschützt. Das bedeutet, dass jeder/e sich so bezeichnen kann und für die Klienten/Klientinnen nicht ersichtlich ist, welche Qualifikation das Gegenüber tatsächlich besitzt. Aus dem Grund ist es sinnvoll, die Qualifikation im Kennenlerngespräch zu erfragen. Hilfe kann eine Fachperson Ihnen nur dann anbieten, wenn sie über eine fundierte Aus- und Weiterbildung verfügt. Diese besteht nicht nur aus wenigen Wochenendkursen, sondern jahrelangen Seminaren. Diese enthalten theoretische, praktische und supervidierte Inhalte.

Beide Begriffe sind sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz gesetzlich geschützt. Die Verwendung der Berufsbezeichnung Psychotherapeut/in ohne eine Approbation ist strafbar. Diese Berufsgruppe erfüllt hohe Anforderungen an Aus- und Weiterbildungen, die regelmäßig aufgefrischt werden müssen. Nach Abschluss eines Studiums, muss ein Therapieverfahren erlernt werden und viele Stunden Supervision, Intervision und Selbsterfahrung sowie praktische Erfahrungen gesammelt werden.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit mir auf.